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Spezielle Wünsche
Wir bestellen Bücher und Zeitschriftenartikel bundesweit, wenn wir sie nicht im Angebot führen.
So geht’s
Lese-Ausweis
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So geht’s
Suchen – Reservieren – Verlängern
Über unser Online-Buchungssystem „LISSY“ können Sie nach Titeln suchen und diese reservieren oder verlängern.
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Reservieren & Verlängern
Gesucht und nicht gefunden?
Bücher und Zeitschriften (-artikel), die Sie nicht bei uns finden, bestellen wir deutschlandweit aus anderen Bibliotheken (Leihverkehr).
- Gebühr: 3,00 € pro Bestellung. Bei umfangreichen Aufsatzkopien können zusätzliche Kosten anfallen.
- Lieferzeit: 4 bis 14 Tage – manchmal auch länger. Falls Sie die Bestellung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, geben Sie den Termin bitte auf dem Bestellformular an.
- Leserausweis: Den Service können Sie nur mit einem gültigen Benutzerausweis für die Stadtbücherei Tettnang in Anspruch nehmen.
- Was Sie nicht bestellen können: Bücher, die im laufenden Jahr erschienen sind und vom Buchhandel lieferbare Bücher, die weniger als 15,00 € kosten.
- Bestell-Möglichkeiten: Bestellen können Sie persönlich oder telefonisch. Auch eine Online-Bestellung über die nebenstehenden Formulare (Buch / Zeitung) ist möglich.
- Leihfrist: Die Medien können in der Regel für 4 Wochen entliehen werden. Je nach ausleihender Bibliothek sind Verlängerungen bei rechtzeitiger Anfrage möglich.
Online-Bestellung
Bestellformular Buch
Bestellformular Zeitung / Artikel
Konto eröffnen
Einen Bücherei-Ausweis und damit ein Ausleihkonto benötigen Sie, wenn Sie etwas entleihen, die „Onleihe“ und / oder „Filmfriend“ nutzen möchten. Sie erhalten den Ausweis gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises an der Theke der Stadtbücherei. Indem Sie das Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben, anerkennen Sie zugleich unsere Benutzungsordnung.
Wer entrichtet welche Gebühr?
Gebührenfrei entleihen:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
- Schüler/innen und Student/innen
- Auszubildende
- Aktive in Freiwilligendiensten wie FSJ u. ä.
Alle anderen können wählen:
- Einzelgebühr: Einmalig für 3,00 € maximal 5 Medien entleihen.
- Jahresgebühr: 12 Monate lang für 18,00 € beliebig oft entleihen und die „Onleihe“ sowie „Filmfriend“ nutzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Titel kann man entleihen?
Auf Kinderausweise und Erwachsenenausweise mit bezahlter Jahresgebühr können Sie gleichzeitig maximal 30 Titel ausleihen und maximal 20 Titel aus der „Onleihe“ downloaden.
Wenn Sie die Einzelgebühr von 3,00 € bezahlen, können Sie maximal 5 Titel ausleihen. Die Onleihe können Sie dann nicht nutzen.
Wie lange kann man entleihen?
Den größten Teil unseres Angebotes können Sie vier Wochen entleihen und um weitere vier Wochen verlängern. Beachten Sie folgende Ausnahmen:
- Saisonal gefragte Medien wie z. B. Weihnachten, Fasnet, Ostern, Kommunion oder Konfirmation können Sie 14 Tage entleihen und nicht mehr verlängern.
- Titel der „Onleihe“ sind derzeit noch nicht verlängerbar.
Wie kann man die Leihfrist verlängern?
Sie können anrufen (T: +49 7542-510280), über unsere Internetseite verlängern oder persönlich an der Theke der Stadtbücherei verlängern lassen. Bitte beachten Sie:
- Die Verlängerung muss vor Ablauf der regulären Leihfrist liegen.
- Wenn jemand anderes ein Medium vorbestellt, können Sie es leider nicht mehr verlängern.
Was geschieht, wenn die Leihfrist überzogen wird?
Die letzte Möglichkeit, etwas gebührenfrei abzugeben, ist immer am Samstag in derjenigen Woche, in welcher das Rückgabedatum liegt, 13.00 Uhr. Alle Medien, deren Leihfrist dann abgelaufen sind, werden in der folgenden Woche angemahnt. Dabei gelten folgende Gebühren:
- 0,60 € pro Medium und pro überzogener Woche
Für die schriftliche Mahnung, die wir versenden, berechnen wir zusätzlich 1,00 € Bearbeitungs- und Portogebühr. Näheres entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung.
Warum gibt es keinen „Familienausweis“?
Familienkarten sind nicht notwendig, weil alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr kostenlos ausleihen. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Schüler/innen und Studenten/innen leihen kostenlos aus, wenn Sie einen entsprechenden und gültigen Ausweis vorlegen. So bleiben in den Familien nur die Eltern und Erziehungsberechtigten, die einer Ausleihgebühr unterliegen.
Warum kann man auf den Ausweis des Ehepartners bzw. Lebensgefährten nicht entleihen?
Sondertarife für Ehepaare gibt es auch im Kino, in Konzerten, im Theater oder in Museen nicht. Viele Paare leben ohne Trauschein, aber verbindlich zusammen. Viele Ehepaare leben getrennt.
Viele Paare tragen unterschiedliche Familiennamen. Diese Lebensverhältnisse machen es in der Abwicklung schwierig, einen Familienstatus zu definieren, der „gerecht“ ist. Wir sehen im alltäglichen Ausleihbetrieb darüber hinweg, dass Partner gemeinsam auf nur einen gültigen Ausweis entleihen. Wenn Sie also gemeinsam in die Bibliothek kommen, dann können Sie von diesem Gewohnheitsrecht Gebrauch machen. Worüber wir nicht hinwegsehen können, ist eine offensichtliche Übertragung von Ausweisen.- Zwei (Ehe-) Partner, die das ganze Jahr viel entleihen
Wenn zwei (Ehe-) Partner das ganze Jahr über viel entleihen, können Sie die oben beschriebene Regelung nutzen. Es ist dann aber auch gerechtfertigt, sich mit 18,00 € Jahresbeitrag an den Kosten für die Bibliothek zu beteiligen. - Zwei (Ehe-) Partner, bei denen einer nur manchmal etwas entleiht
Wenn von zwei (Ehe-) Partnern einer oft, der andere nur selten kommt, empfiehlt es sich, dass der / die häufig Entleihende einen Jahresausweis zahlt.
- Zwei (Ehe-) Partner, die das ganze Jahr viel entleihen